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Fachbeirat


Der Kärntner Gesundheitsfonds wird in Fragen der Diagnosen- und Leistungsdokumentation, der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle sowie der Integration der intra- und extramuralen Versorgung von dem im Rahmen der Krankenanstaltenordnung eingerichteten Fachbeirat für Qualität und Integration (§ 5 K-KAO) beraten.

Der Fachbeirat besteht aus einem zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigten Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, die über ein entsprechendes Fachwissen und einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der intra- und extramuralen Integration verfügen. Der Beirat kann weitere Personen, die über einschlägige Fachkenntnisse verfügen, mit beratender Stimme beiziehen.

Die Mitglieder werden von der Landesregierung jeweils auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Vorsitzender:
Dr. Manfred Freimüller 

Mitglieder:
Prim. Dr. Ernst Trampitsch (LKH Villach),
Dr. Gernot Stickler